Glossar Markenrecht.
Arbeits-Glossar für die Markenrecherche. Definitionen sind neutral, factbasiert, mit primärer Rechtsquelle je Eintrag. Marqio publiziert das Glossar unter dem globalen Marker „Screening · Not Legal Advice".
EUTM
European Union Trade Mark, früher Gemeinschaftsmarke. Schutzrecht der EUIPO mit einheitlicher Wirkung in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Schutzdauer zehn Jahre, beliebig verlängerbar. Quelle: EU-Markenverordnung (EU) 2017/1001.
Nice-Klassifikation
Internationales Klassifikationssystem für Waren und Dienstleistungen. Gegliedert in 34 Waren-Klassen (1–34) und 11 Dienstleistungs-Klassen (35–45). Verwaltet von der WIPO, aktuelle Edition NCL-12-2024. Quelle: WIPO Nice Agreement (1957).
EUIPO
European Union Intellectual Property Office, Sitz Alicante. Zuständig für EUTMs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Operiert seit 1996, bis 2016 als OHIM bekannt. Quelle: euipo.europa.eu.
DPMA
Deutsches Patent- und Markenamt, Sitz München, Außenstellen Jena und Berlin. Zuständig für deutsche Marken (DE-Marken), Patente, Gebrauchsmuster und Designs. Quelle: dpma.de.
Swissreg
Markenregister des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), Sitz Bern. Schutzrechte gelten für die Schweiz und Liechtenstein. Quelle: swissreg.ch.
UKIPO
United Kingdom Intellectual Property Office, Sitz Newport. Zuständig für britische Marken seit der Trennung von der EU am 1.1.2021. Quelle: gov.uk/ipo.
WIPO
World Intellectual Property Organization, UN-Sonderorganisation in Genf. Verwaltet das Madrider System, die Nice-Klassifikation und die Wiener Klassifikation. Quelle: wipo.int.
Madrid-Protokoll
Internationales Vertragswerk (1989) für Markenregistrierungen über die WIPO. Mit einer einzigen Anmeldung Schutz in derzeit über 130 Vertragsstaaten. Voraussetzung ist eine Basismarke im Heimatland. Quelle: WIPO, Protokoll zum Madrider Markenabkommen.
Widerspruch
Verfahren bei einem Markenamt, in dem Inhaber älterer Rechte gegen die Eintragung einer jüngeren Marke vorgehen. EUIPO-Frist: drei Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung im EUTM-Bulletin. Quelle: Art. 46 EU-MarkenVO.
Verwechslungsgefahr
Gefahr, dass das relevante Publikum eine jüngere Marke einer älteren Marke zuordnet. Bewertet anhand von Zeichen-Ähnlichkeit, Waren-/Dienstleistungs-Ähnlichkeit und Kennzeichnungskraft der älteren Marke. Quelle: Art. 8(1)(b) EU-MarkenVO; EuGH-Rechtsprechung.
Bösgläubige Anmeldung
Anmeldung einer Marke in Behinderungs- oder Schädigungsabsicht gegenüber Dritten. Absoluter Nichtigkeitsgrund, kann auch nach Eintragung geltend gemacht werden. Quelle: Art. 59(1)(b) EU-MarkenVO.
Verfall
Erlöschen einer eingetragenen Marke wegen ernsthafter Nichtbenutzung über fünf Jahre, Umwandlung in eine Gattungsbezeichnung oder Irreführung des Verkehrs. Quelle: Art. 58 EU-MarkenVO.
Nichtigkeit
Rückwirkende Aufhebung der Markeneintragung wegen Verstoßes gegen absolute Schutzhindernisse oder ältere Rechte Dritter. Quelle: Art. 59–60 EU-MarkenVO.
Eintragungshindernisse
Gründe, aus denen ein Markenamt eine Anmeldung zurückweist. Absolut (z. B. fehlende Unterscheidungskraft, Beschreibungsangabe, Verstoß gegen die guten Sitten) oder relativ (ältere Rechte Dritter). Quelle: Art. 7–8 EU-MarkenVO.
Wortmarke
Marke, die ausschließlich aus Buchstaben, Zahlen oder Standardzeichen besteht. Schützt das Wort als solches in beliebiger Schreibweise und Schriftart. Quelle: EUIPO Markenarten.
Bildmarke
Marke, die aus einer grafischen Darstellung ohne Wortelemente besteht. Quelle: EUIPO Markenarten.
Wort-Bild-Marke
Marke, die Wort- und Bildbestandteile kombiniert. Schutzgegenstand ist die konkrete Gestaltung, nicht das Wort isoliert. Quelle: EUIPO Markenarten.
Klangmarke
Marke, die aus einem akustischen Zeichen besteht — Notenfolge, Geräusch oder Stimme. Anmeldung mit MP3-Datei plus optionaler Notation. Quelle: Art. 4 EU-MarkenVO; EUIPO Markenarten.
Positionsmarke
Marke, die durch eine bestimmte Anbringung an einer Ware definiert ist (z. B. ein farbiger Streifen an einer festgelegten Stelle des Produkts). Quelle: EUIPO Markenarten.
Gemeinschaftsmarke
Altbegriff für die EU-Marke vor der Reform 2016 (Verordnung 2015/2424). Heute „Unionsmarke" oder „EUTM". Begriff erscheint noch in älteren Verträgen und Lizenzen. Quelle: EU-Reformpaket 2015/2436.
