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Registry · Widerspruch

Widerspruch beim EUIPO — Frist und Verfahren.

EUIPO · 3 Monate
€ 320 Gebühr

Inhaber älterer Markenrechte können beim EUIPO gegen die Eintragung einer jüngeren Anmeldung vorgehen. Die Frist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung. Dieser Pillar erklärt Frist, Gebühr, Verfahren und Dauer.

Frist und Gebühr (EUIPO 2024)

ElementWert
Frist3 Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung im EU-Markenbulletin
Gebühr€ 320
Verlängerung der Fristnicht möglich
Verfahrensspracheneine der fünf EUIPO-Sprachen (DE, EN, FR, IT, ES)

Was ist ein Widerspruch

Verfahren beim EUIPO, in dem Inhaber älterer Markenrechte gegen die Eintragung einer jüngeren EU-Markenanmeldung vorgehen.

Quelle: Art. 46 EU-MarkenVO.

Wer kann widersprechen

  1. Inhaber älterer registrierter Marken (EUTM, nationale EU-Marken, Madrid-Marken mit EU-Designation, Schweiz-Marken).
  2. Inhaber notorisch bekannter Marken im Sinne von Art. 6bis Pariser Verbandsübereinkunft.
  3. Inhaber bestimmter nicht eingetragener Kennzeichen mit überregionaler Wirkung.
  4. Lizenznehmer mit Zustimmung des Markeninhabers.

Verfahrens-Phasen

  1. Widerspruchsschrift. Widerspruchsschrift mit Begründung und Beweismitteln einreichen.
  2. Cooling-off-Phase. Zwei Monate, automatisch verlängerbar auf bis zu 24 Monate, in der die Parteien sich gütlich einigen können.
  3. Adversariales Verfahren. Schriftsatzwechsel und ggf. Beweisaufnahme.
  4. Entscheidung. Entscheidung der EUIPO-Widerspruchsabteilung.

Mögliche Ausgänge

  1. Widerspruch begründet — Anmeldung wird ganz oder teilweise zurückgewiesen.
  2. Widerspruch unbegründet — Anmeldung wird eingetragen.
  3. Vergleich in der Cooling-off-Phase — typisch Koexistenzvereinbarung oder eingeschränkte Klassenliste.
  4. Rücknahme einer Partei.

Dauer

  1. Mit Vergleich: 6–12 Monate.
  2. Ohne Vergleich, mit Entscheidung: 12–24 Monate.
  3. Mit Beschwerde gegen die Entscheidung: zusätzlich 12–18 Monate.